Datum

16. Int. Deizisauer Herbstopen: 29.10. - 01.11.2022

Schutz- und Hygienekonzept 15. Int. Deizisauer Herbstopen 2021

Schutz- und Hygienekonzept 15. Int. Deizisauer Herbstopen 2021

 

Der Veranstalter führt das Turnier auf Basis der aktuell gültigen Verordnungen durch:

  • Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15. Oktober 2021

  • Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 16. Oktober 2021

 

 

1. Zugang zum Spielbereich

1.1. Der Zutritt zum Spielbereich ist Personen

  • mit nachgewiesener akuter Covid-19-Infektion,

  • die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,

  • mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder mit den für eine Infektion mit Covid-19-spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes); abweichend hiervon können Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen am Spielbetrieb teilnehmen, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine vollständige Impfung vorweisen können.

nicht gestattet.

 

1.2. Ferner dürfen den Spielbereich nur Personen betreten, die

  • geimpft sind, wobei die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss; bei Verwendung des Johnson & Johnson-Impfstoffs genügt eine Impfung; die Impfung ist durch Vorlage einer „Internationalen Impf- oder Prophylaxebescheinigung” der WHO oder in digitaler Form („Impf-App”) nachzuweisen.

  • nachweislich genesen sind, oder

  • eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung eines negativen Ergebnisses eines Antigen-Schnelltests der beim Rundenbeginn nicht älter als 24 Stunden ist oder eines nicht älter als 48 Stunden alten PCR-Tests vorweisen können. Diese Regelungen sind in der Basisstufe relevant. Für die Warnstufe ist von den nicht-immunisierten Personen ein PCR-Test zu erbringen. In der Alarmstufe können nur Personen auf Basis der 2G-Regel teilnehmen.

  • Ausnahmen von der Testpflicht und 2G-Beschränkung

    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre

    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

    • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)

    • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)

    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

    • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

    • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

1.3. Die Anwesenheit im Spielbereich wird dokumentiert. Die Daten von Teilnehmern wurden über das Anmeldeformular erfasst. Von weiteren Personen werden erfasst: Name, Vorname, Telefonnummer/E-Mail-Adresse sowie Zeitraum der Anwesenheit. Die erfassten Daten sind ausschließlich für die behördlich vorgesehenen Zwecke bestimmt. Sie werden spätestens einen Monat nach der Erfassung vernichtet bzw. gelöscht. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, dürfen das Turnierareal nicht betreten.

 

1.4. Zugang wird nur Spielern und deren Begleitung sowie von der Turnierleitung bestimmten Personen gewährt. Für sie gelten die Zugangsbeschränkungen gem. Ziff. 1.1 und 1.2 sowie die Regelung über die Erfassung der Kontaktdaten (Ziff. 1.3).

 

2. Einhaltung der Mindestabstandsregel

2.1. Alle körperlichen Kontakte sollen vermieden werden. Insbesondere auf das übliche Händegeben vor und nach der Partie ist zu verzichten.

2.2. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen (einschl. d. Schiedsrichters) von 1,5 m einzuhalten. Dies gilt für das gesamte Turnierareal.

 

3. Mund-Nase-Bedeckung, Maskenpflicht

3.1. Mit Ausnahme derjenigen Zeit, in welcher der Spieler am Schachbrett sitzt, besteht ab dem Zutritt ins Spiellokal bis zum Verlassen desselben die Verpflichtung, eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Zeit, während ein Spieler im Spielbereich herumsteht oder -geht oder sich in anderen Bereichen des Turnierareals aufhält.

3.2. Die Maskenpflicht gem. Ziff. 3.1 gilt auch für alle anderen Personen, die sich im Turnierareal aufhalten, einschließlich des Schiedsrichters, solange er nicht an seinem Arbeitstisch sitzt.

 

4. Pflichten des Schiedsrichters

4.1. Die Schiedsrichter achten auf die Einhaltung der Corona-Regeln im gesamten Turnierareal.

4.2. Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln steht den Schiedsrichtern der Sanktionenkatalog des Artikels 12.9 der FIDE-Schachregeln offen. Bei beharrlicher Weigerung eines Teilnehmers, die Corona-Regeln zu befolgen, kommt Artikel 11.7 der FIDE-Schachregeln zur Anwendung. Zuschauer, die gegen diese Regelungen verstoßen, gelten als Störer (Artikel 12.7 der FIDE-Schachregeln).